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So beantragen Sie in Österreich Arbeitslosengeld

Sie haben Ihre Arbeit verloren und wissen nicht, wie es weitergehen soll? Ihr Chef hat Ihnen gekündigt oder eine ähnliche Misere ist eingetreten? Keine Sorge, in Österreich fängt Sie das Arbeitslosengeld auf, damit Sie nicht verzweifeln müssen und sich in Ruhe eine neue Arbeit suchen können.

So beantragen Sie in Österreich Arbeitslosengeld

Was ist Arbeitslosengeld?

Arbeitslosengeld ist eine soziale Absicherung für Arbeitnehmer, die Ihre Arbeit verloren haben. Dieses Geld ist für die Zeit bestimmt, während der Sie sich auf Arbeitssuche befinden. Finanziert wird es aus Beitragszahlungen aller Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Der Grundbetrag steht Ihnen hauptsächlich zu, es sind aber auch Familienzuschläge und andere Ergänzungsbeträge möglich.

Wer kann einen Antrag stellen?

Jede Person, die ihre Arbeit verloren hat, kann theoretisch einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Dafür müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

Sie müssen

  • • arbeitslos
  • • willig zu arbeiten
  • • und fähig zu arbeiten sein.

Weiterhin sollten Sie in der Vergangenheit bereits für eine Mindestdauer beschäftigt und dabei arbeitslosenversichert gewesen sein. Die maximale Dauer für den Erhalt von Arbeitslosengeld darf nicht überschritten sein und Sie müssen bereit sein, mindestens 20 Stunden in der Woche zu arbeiten. Normalerweise liegt die Dauer der Zahlung des Geldes bei 20 Wochen. In bestimmten Ausnahmefällen kann diese Dauer aber ausgedehnt werden.

Wo und wie stellt man den Antrag für das Arbeitslosengeld?

Hier finden Sie die zuständige Anlaufstelle für Ihre Antragstellung, je nachdem, in welchem Bundesland Sie leben. Dort werden Sie entweder persönlich vorstellig oder aber Sie stellen den Antrag online über ein eAMS-Konto. Den Antrag müssen Sie spätestens bis zum ersten Tag der Arbeitslosigkeit, beziehungsweise bei Wochenenden bis zum darauffolgenden Werktag, stellen. Wenn Sie sich für eine elektronische Antragstellung entscheiden, müssen Sie binnen 10 Tagen danach dennoch persönlich bei der zuständigen Geschäftsstelle erscheinen.

Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?

Da es je nach Ihrer persönlichen Situation stark voneinander abweichen kann, welche Unterlagen Sie beim Antrag einreichen müssen, erkundigen Sie sich bitte im Vorhinein bei Ihrer verantwortlichen Geschäftsstelle.

Was können Sie erwarten und wie lange erhalten Sie es?

Als Grundbetrag können Sie mit einem Anteil von 55 Prozent Ihres täglichen Nettoverdienstes rechnen. Um den Grundbetrag genau zu bestimmen, wird Ihr Gehalt der letzten 12 endgültigen Monate als Referenz verwendet. Dies meint also nicht die letzten 12 Monate vor Antragstellung, da diese noch berichtigt werden könnten. Auch Zeiten während einer Erkrankung oder ohne Beschäftigung werden außer Acht gelassen.

Einen Familienzuschlag können Sie erwarten, wenn Sie für den Unterhalt eines Angehörigen bedeutsam beitragen. Das Können Kinder sein aber auch Ehepartner, Lebensgefährten oder eingetragene Partner.

Einen Ergänzungsbetrag können Sie erhalten, wenn Sie mit dem Grundbetrag nicht den Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende erreichen, also darunter liegen. Mit dem Ergänzungsbetrag können Sie das Arbeitslosengeld auf bis zu 80 Prozent Ihres ehemaligen Nettoeinkommens erweitern.

Weiterhin erhalten Sie einen Zusatzbetrag von 2,15 Euro pro Tag, wenn Sie sich nach- oder umschulen lassen oder gar wiedereingliedern.

Übrigens sind Sie während des Erhalts des Geldes jederzeit krankenverischert.

Welche Bearbeitungszeiten fallen an?

Wenn Sie Ihren Antrag gestellt haben, wird dieser zunächst durch den AMS (Service für Arbeitsssuchende) geprüft. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen eine Mitteilung über das Zugeständnis des Geldes gesendet. Diese enthält Information über die Dauer, Höhe und das Ende der Zahlungen. Dies kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Daher sollten Sie sich sofort um das Arbeitslosengeld bemühen, sobald Sie Kenntnis darüber halten, dass Sie Ihre Arbeitsstelle verlieren.

Die Auszahlung des Geldes erfolgt immer zum 8. Tag des neuen Monats, also im Nachhinein per Post oder direkt auf Ihr Konto.

Zusammenfassung

Auch wenn der Verlust der Arbeitsstelle ein sehr einschneidendes Lebensereignis ist und zunächst sehr viele Sorgen, Ängste und das Gefühl von Hilflosigkeit auslösen kann, brauchen Sie definitiv nicht zu verzweifeln. In dieser Situation werden Sie nicht allein gelassen, sondern unterstützt, sodass Sie bald Ihren Weg in eine neue Arbeitsstelle finden und ganz auf die Suche danach konzentrieren können.