Eine Aufenthaltsgenehmigung muss jeder beantragen, der sich länger als drei beziehungsweise sechs Monate in Österreich aufhalten möchte.
Wenn Sie nachweislich verheiratet sind, können Sie einen Antrag auf Aufenthalt über die üblichen drei Monate hinaus bei der Niederlassungsbehörde beantragen.
Für Familienmitglieder von Personen, die in Österreich leben, ist ein Visum möglich. Alles Informationen zum Antrag lesen Sie hier.
Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie Ansprüche auf bestimmte Leistungen und Kostenübernahme im Falle einer nicht selbstverschuldeten Krankheit.