Gemeinden und Städte in Österreich > Expats > Wie man durch Heirat einen österreichischen Aufenthalt erhält

VERWALTUNGSVERFAHREN

Was ist eine Aufenthaltsgenehmigung und was ermöglicht Ihnen diese?

Eine Aufenthaltsgenehmigung, durch Heirat erlaubt es einer Person sich in Österreich aufzuhalten. Jedoch ist diese abzugrenzen von einem Aufenthaltstitel, welcher der Person neben dem Aufenthalt auch das Arbeiten in Österreich erlaubt. In Österreich haben EU-Bürger generell eine Visumsfreiheit und deshalb dürfen sich diese auch ohne eine solche Aufenthaltsgenehmigung für bis zu 3 Monate in Österreich aufhalten. Für einen längeren Aufenthalt muss eine Anmeldebescheinigung innerhalb von 4 Monaten ab Einreise beantragt werden. Nach fünf Jahren ununterbrochenem, rechtmäßigem Aufenthalt hat man das Recht auf einen Daueraufenthalt und kann einen Antrag auf Bescheinigung des Daueraufenthalts stellen.

Was ist eine Aufenthaltsgenehmigung und was ermöglicht Ihnen diese?

Wer kann ein Aufenthalt aufgrund einer Ehe erworben werden?

Der Aufenthaltstitel für Familienangehörige kann von Ehegattinnen und Ehegatten, beziehungsweise dem eingetragenen Partner oder Partnerin beantragt werden.

Wo und wie bewirbt man sich?

Zuständig für Bewerbungen ist die Niederlassungsbehörde welche durch den Landeshauptmann oder die von ihm ermächtigte Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, in Statutarstädten der Magistrat) repräsentiert wird. Bei Statutarstädten ist der Magistrat verantwortlich.

Der Erstantrag ist grundsätzlich persönlich bei der zuständigen Niederlassungsbehörde zu beantragen. Jedoch ist hierbei zu bedenken, dass die Antragsstellung nicht zu einer Verlängerung des visumfreien Aufenthalts führt. Daher muss der Antragsteller nach Ablauf des erlaubten Aufenthalts ausreisen, auch wenn bereits ein Antrag gestellt wurde. Die muss Entscheidung über den Antrag muss in diesem Fall außerhalb von Österreich abgewartet werden.

Sowohl die Antragsformulare für die Anmeldebescheinigung (Aufenthaltsgenehmigung), als auch der Antrag für eine Bescheinigung des Daueraufenthalts stehen Ihnen online zur Verfügung.

Welche Anforderungen gibt es?

Voraussetzung zur Antragstellung ist, dass die Partnerin oder der Partner bei Antragsstellung das Mindestalter von 21 Jahren vollendet hat. Zusätzlich müssen einige weitere allgemeine Voraussetzungen erfüllt sein:

  • • Wenn Sie einen Aufenthalt durch Ehe erhalten möchten, müssen Sie über ausreichende Existenzmittel verfügen. Diese müssen hoch genug sein, um eine Lebensführung ohne Inanspruchnahme der öffentlichen Sozialhilfeleistungen sicher zu stellen. Für 2022 gilt dafür bei Ehepaaren ein Einkommen von mindestens 1.625,71€ als Vorgabe, wobei für jedes weitere Kind 159,00€ zusätzlich berechnet werden.
  • • Zusätzlich muss der Antragsteller über eine Krankenversicherung verfügen.
  • • Weiterhin müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 durch einen österreichisches Sprachdiplom, das Goethe-Institut, die Telc GmbH oder den Österreichischen Integrationsfonds nachgewiesen werden. Dabei darf das Sprachdiplom nicht älter als 1 Jahr sein.

Bitte beachten Sie: Ein Nachweis über eine ortsübliche Unterkunft ist für Lebenspartner nicht notwendig.

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Bei Antragsstellung muss zum einen ein gültiges Reisedokument vorgelegt werden. Zum anderen muss ein Nachweis über das Bestehen der Ehe oder Partnerschaft und bei gemeinsamen Kindern zusätzlich ein Nachweis über Bestehen einer familiären Beziehung erbracht werden. Wenn die gemeinsamen Kinder älter als 21 Jahre alt sind, ist zusätzlich ein Nachweis über Unterhaltsgewährleistung vorzulegen.

Bei Lebenspartnern wird der Nachweis einer dauerhaften Beziehung benötigt. Dies kann zum Beispiel eine Meldebestätigung über einen gemeinsamen Wohnsitz sein. Zusätzlich benötigen Sie ein aktuelles Lichtbild.

Was kostet eine Aufenthaltsgenehmigung?

Die Gebühren für eine Aufenthaltskarte betragen 56 €, wobei weitere Kosten für die Erhebung von Daten, die der Erkennung dienen, entstehen können.

Welche Bearbeitungszeit fällt für den Antrag auf Aufenthalt durch Ehe an?

Eine genaue Angabe für die Dauer der Verarbeitung des Antrags kann nicht gemacht werden.

Wie lange ist der Aufenthaltsgenehmigung gültig?

Die Aufenthaltsgenehmigung erhalten Sie für die Dauer von fünf Jahren. Danach verliert sie ihre Gültigkeit. Für weitere Informationen können Sie sich auf den Seiten des digitalen Amts Österreich informieren.

So erhalten Sie einen österreichischen Aufenthalt durch Ehe
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