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VERWALTUNGSVERFAHREN

Was ist die Einbürgerung und welche Möglichkeiten eröffnet sie?

Als Einbürgerung bezeichnet man den Erhalt einer Staatsbürgerschaft durch einen Antrag darauf. Die Einbürgerung in Österreich ermöglicht auch die Unionsbürgerschaft. Damit geht die sogenannte Freizügigkeit einher, also das Recht, ohne Visum in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einzureisen. Dazu ist dann nur ein gültiger Reisepass nötig.

Außerdem besitzt man so nicht nur Menschenrecht, sondern auch Bürgerrechte in Österreich. Dazu gehört zum Beispiel das Wahlrecht und die Teilhabe an Volksabstimmungen. Darüber hinaus steht man im Ausland unter dem Schutz österreichischer Vertretungsbehörden. Übrigens kann unter bestimmten Bedingungen die Staatsbürgerschaft auch auf den Ehepartner und Kinder ausgweitet werden.

Was ist die Einbürgerung

Wer kann die Einbürgerung beantragen und aus welchem Gründen?

Unter welchen Bedingungen Sie die Einbürgerung beantragen können, lesen Sie unten unter den Voraussetzungen.

Wo und wie beantragt man sie?

Zuständigkeit für die Beantragung der Staatsbürgerschaft hat die Staatsbürgerschaftsabteilung des betreffenden Amtes. Hier finden Sie die Stelle, an die Sie sich wenden müssen. Dorthin kann man den Antrag formlos richten oder aber man verwendet ein offizielles Antragsformular des zuständigen Amtes.

Welche Voraussetzungen muss man dafür erfüllen und welche Unterlagen benötigt man?

Grundsätzlich müssen die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen:

  • ein ununterbrochener und legitimer Aufenthalt von mindestens zehn Jahren in Österreich. Davon muss zumindest fünf Jahre lang eine Niederlassungsbewilligung vorgelegen haben. Wenn ein Rechtsanspruch auf eine Staatsbürgerschaft vorliegt, entfällt diese Bedingung.
  • Unbescholtenheit: das bedeutet, dass keine Verurteilung, Strafverfolgung oder ein Verstoß gegen Vorschriften vorliegen darf.
  • ein gesicherter Lebensunterhalt der betreffenden Person: dazu müssen feste und regelmäßige Einkünfte nachgewiesen werden. Diese müssen im Durchschnitt von 36 Monaten aus den letzten 6 Jahren stammen. Dabei muss darauf geachtet werden, dass Einkünfte nach dem Antragsstellungszeitpunkt nicht anerkannt werden.
  • Bestehen einer schriftlichen Prüfung: darin werden Deutschkenntnisse und Grundlagen zur Demokratie überprüft. In Ausnahmefällen, beispielsweise, wenn die Muttersprache Deutsch ist, kann auf die Prüfung verzichtet werden.
  • • Darüber hinaus darf von der einzubürgernden Person keine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgehen. Ein Aufenthaltsverbot oder ein Verfahren zur Beendigung des Aufenthalts stellt ein Ausschlusskriterium da, ebenso wie eine Rückkehrentscheidung oder eine Rückführungsentscheidung oder eine Ausweisung in den letzten 18 Monaten.
  • keine Verbindung zu extremistischen oder terroristischen Gruppen
  • kein Wiederspruch der Einbürgerung zu den internationalen Beziehungen und Interessen Österreichs.

Hinzu kommen weitere Voraussetzungen, je nachdem ob ein Rechtsanspruch vorliegt oder eine Ermessensentscheidung gefällt wird.

Bei Einbürgerung aufgrund eines Rechtsanspruchs muss zusätzlich zu den allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen:

  • • ein durchgängiger Hauptwohnsitz in Österreich von 30 Jahren
  • • oder bei Integration ein legitimer und durchgängiger Aufenthalt von mindestens 15 Jahren nachgewiesen werden.

In Sonderfällen, wie zum Beispiel bei einer fünfjährig bestehenden Ehe in gemeinsamem Haushalt mit einem österreichischen Bürger, genügt ein mindestens sechsjähriger durchgehender Aufenthalt in Österreich. Weitere Konditionen, unter denen dieser Nachweis genügt können auf der offiziellen Online-Präsenz der Österreichischen Regierung nachgelesen werden. Übrigens haben Asylberechtigte nach einem ununterbrochenen Aufenthalt im Land von mindestens zehn Jahren einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung.

Welche Unterlagen Sie genau benötigen, ergeben sich abhängig von der persönlichen Situation und den Angaben, die Sie beim Stellen des Antrages gemacht haben. Welche Dokumente genau vorgelegt werden müssen, ist daher beim Amt zu erfragen. Im Allgemeinen müssen Urkunden fremder Sprache in Österreich übersetz und beglaubigt werden.

Welche Kosten fallen an?

Bei einer Verleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund eines Rechtsanspruches betragen die Kosten zwischen 247,90 Euro und 867,40 Euro Bundesgebühren, sowie zusätzlichen Landesabgaben. Diese fallen je nach Bundesland anders aus. Bei einer Erteilung aufgrund von Ermessen fallen die Bundesgebühren höher aus. Hier ist mit einer Summe von 1115,30 Euro zu rechnen.

Wie lange muss man bis zum Erhalt der Einbürgerung warten?

Die Dauer bis zur Erteilung der Staatsbürgerschaft kann je nach Einzelfall stark variieren. In Tirol zum Beispiel dauert dies laut offizieller Angabe sechs bis neun Monate. Für weitere Informationen können Sie sich auf den Seiten der österreichischen Regierung informieren.

Wie man in Österreich eingebürgert werden kann

Dieses Verwaltungsverfahren kann auch in den folgenden Ländern durchgeführt werden: