Die Staatsbürgerschaft eines Landes ist ein fundamentales Element der Identität und Zugehörigkeit für jeden Bürger. In Österreich ist der Staatsbürgerschaftsnachweis ein wichtiges Dokument, das die Nachweispflicht zu diesem Land belegt und in verschiedenen Situationen benötigt wird. Das Staatsbürgerschaftsgesetz legt die Grundlage hierfür fest.
In diesem Leitfaden werden wir uns damit befassen, wozu der Nachweis der Staatsbürgerschaft dient, wer ihn erhalten muss, wie man ihn beantragt und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind.
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist ein offizielles Dokument, das die Staatsbürgerschaft einer Person bestätigt. Er dient als Beleg für die Zugehörigkeit zu Österreich und wird beispielsweise bei der Beantragung von Ausweisdokumenten, bei der Arbeitssuche oder bei der Beantragung von Sozialleistungen benötigt.
Jeder österreichische Staatsbürger sollte im Besitz eines Staatsbürgerschaftsnachweises sein. Dies umfasst sowohl gebürtige Österreicher als auch Personen, die die Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erlangt haben bzw. annehmen möchten.
Dreierlei Möglichkeiten bieten sich, die österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben:
In der Regel muss der Antragsteller persönlich beim zuständigen Amt erscheinen, um den Staatsbürgerschaftsnachweis zu beantragen. Es ist jedoch möglich, dass eine bevollmächtigte Person den Antrag in Ihrem Namen stellt, sofern sie eine entsprechende Vollmacht vorlegen kann.
Diverse Unterlagen sind mitzuführen, um den Staatsbürgerschaftsnachweis beantragen zu können:
Wenn Belege über Herkunft oder Abstammung erbracht werden müssen, können teilweise weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen:
Für die Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen sind folgende Behörden - unabhängig von Ihrem Wohnort - verantwortlich:
Individuen, die nicht in Österreich ansässig sind, erhalten ihre Staatsbürgerschaftsurkunde von der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde, wie dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).
Der Staatsbürgerschaftsnachweis wird in verschiedenen Situationen verlangt, darunter:
Um den Staatsbürgerschaftsnachweis zu beantragen, müssen Sie sich an das zuständige Standesamt oder die Bezirkshauptmannschaft Ihres Wohnsitzes wenden. Die genauen Schritte können wie folgt sein:
Die Kosten für den Antrag belaufen sich auf 14,30 Euro. Je nach Bundesland variiert die Landesabgabe.
Für die Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises fallen dann nochmals 14,30 Euro an. Auch hier orientiert sich die Landesabgabe am jeweiligen Bundesland.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, kann aber im Allgemeinen zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten betragen.
Je nach regionaler Verfügbarkeit der Gemeinde ist auch eine Online Registration über die ID-Austria möglich. Hier liegen die Kosten für die Beantragung bei 8,60 Euro.
Zu den Rechten zählt das Recht auf politische Teilhabe durch Wahlen und Abstimmungen. Dahingegen aber auch die Pflicht zur Einhaltung der Gesetze und zur Zahlung von Steuern.
Ihre österreichische Staatsbürgerschaft weisen Sie mit dem Staatsbürgerschaftsnachweis nach. Erwerbsrecht erhält jeder Bürger per Abstammung, Verleihung oder Anzeige. Für Wahlen ist dieses Dokument beispielsweise notwendig. Zumeist wird der Nachweis vom Standesamt ausgestellt. Die Kosten sind verhältnismäßig gering.