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Wie man eine Geburt in Österreich anmeldet und eine Geburtsurkunde erhält

Sobald ein Baby geboren ist, ist es für die Verantwortlichen verpflichtend, es anzumelden, um eine Geburtsurkunde zu erhalten. Dies geschieht nicht nur in Österreich, sondern auch in allen anderen Ländern, da ein solches Dokument vielen Zwecken dient: Es gibt Aufschluss darüber, wer jemand ist, wann er oder sie auf die Welt gekommen ist, in welchem Krankenhaus er oder sie geboren wurde, wer die Eltern sind, einschließlich Vater und Mutter, was alles zusammengenommen die Nationalität des Babys ergibt.

Geburtsurkunden sind juristische Dokumente, die von den Regierungen durch ihre zuständigen Stellen ausgestellt werden. In Österreich sind es entweder das Krankenhaus, die Hebamme, die Eltern, die Behörde, die ermittelnde Polizeibehörde oder andere Personen, die die Geburt anmelden und registrieren müssen, damit die Urkunde ausgestellt werden kann.

Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden werden in der Regel beim Standesamt des Ortes aufbewahrt, an dem das Ereignis stattgefunden hat. Möglicherweise können Sie eine Kopie der Geburtsurkunde online über Digitaler Babypoint anfordern. Um die Online-Services nutzen zu können, benötigen Sie eine Handy-Signatur.

Wie man eine Geburtsurkunde in Österreich erhält

Anmeldung einer Geburt nach einer Entbindung in Österreich

Wenn Sie in einem Krankenhaus entbinden, meldet das Krankenhaus die Geburt in der Regel automatisch beim örtlichen Standesamt an. Außerdem erhalten Sie einen Meldezettel. Und wenn Ihr Kind die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, erhalten Sie einen Staatsbürgerschaftsnachweis. Die Geburtsanmeldung ist kostenlos, ebenso wie die Geburtsurkunde und der Staatsbürgerschaftsnachweis. Wenn Sie die Geburtsurkunde per Post zugeschickt bekommen möchten, fällt jedoch in der Regel eine geringe Gebühr an. Wenn Sie die Neuausstellung einer Geburtsurkunde schriftlich beantragen, betragen die Kosten 14,30 Euro. Sie können den Antrag auch nur mit der Bürgerkarte stellen, was 8,60 Euro kostet.

In der Regel müssen Sie die Geburt Ihres Kindes innerhalb einer Woche anmelden. Für die Anmeldung der Geburt benötigen Sie zunächst die Geburtsurkunde, die Sie innerhalb von drei Tagen nach einer Hausgeburt beantragen sollten.

Erforderliche Dokumente

Um die Geburt Ihres Kindes anzumelden, benötigen Sie die folgenden Dokumente:

  • • Geburtsurkunden beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern des Kindes
  • • Nachweis der Staatsangehörigkeit der Eltern des Kindes
  • • Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben, benötigen Sie einen Adressnachweis
  • • Vorname des Kindes (wenn Sie sich für einen Vornamen entschieden haben)
  • • Formular Anzeige der Geburt (nur wenn die Geburt nicht durch den Leiter des Krankenhauses, den Arzt oder die Hebamme angezeigt wurde)

Zuständige Behörde

  • • Das für den Geburtsort des Kindes zuständige Standesamt (z.B. Standort des Krankenhauses):
  • • Das Standesamt oder der Standesamtsverband der Gemeinde
  • • In Kreisfeien Städten: das Standesamt des Magistrats
  • • In Wien: die Standesämter in Wien (MA 26)

Anfallende Gebühren

  • • Eintragung einer Geburt: gebührenfrei
  • • Ausstellung einer Geburtsurkunde: gebührenfrei (Ab dem 2. Lebensjahr: 9,30 Euro)
  • • Ausstellung des ersten Staatsbürgerschaftsnachweises: gebührenfrei

Nichtansässige, Besucher und Touristen, die in Österreich entbinden

Glücklicherweise ist die Gesundheitsversorgung in Österreich für alle Einwohner des Landes zugänglich. Das bedeutet im Wesentlichen, dass auch Touristen und vorübergehende Besucher Zugang zur österreichischen Gesundheitsversorgung haben. Allerdings kann ihnen der volle Preis in Rechnung gestellt werden. Daher ist es ratsam, eine Reiseversicherung abzuschließen, bevor Sie nach Österreich einreisen. Einige Unternehmen bieten einfache und flexible Reiseversicherungen an, die Sie zu Hause oder unterwegs abschließen können; es lohnt sich also, sich zu informieren.

Wenn Sie Inhaber der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) sind, haben Sie Versicherungsschutz, als wären Sie zu Hause. Denken Sie jedoch daran, dass es in jedem EU-Land Unterschiede gibt und dass manche Rezepte, die in Ihrem Heimatland kostenlos sind, in Österreich nicht kostenlos sind. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der Regierung.

Nichtansässige, Besucher und Touristen, die in Österreich entbinden

Dieses Verwaltungsverfahren kann auch in den folgenden Ländern durchgeführt werden: