Sie sind Österreicher und dürfen das erste Mal an einer Wahl teilnehmen? Nun sind Sie vielleicht verunsichert und Fragen sich, wie der Ablauf ist und was Sie tun müssen. Dann können wir Ihnen mit diesem Artikel helfen. Denn hier erhalten Sie spezifische Informationen zur Wahlberechtigung, Registrierung und Ihren Wahlmöglichkeiten.
Das Wahlrecht ist ein wertvolles Recht, welches Ihnen in einer Demokratie zusteht. Durch Ihre Wahl können Sie an der Politik Ihres Landes teilhaben, die mit beeinflussen. Damit können sie gezielt die Politiker stärken, die am ehesten ihre Überzeugungen und Wünsche vertreten. Dese Chance sollten Sie nutzen.
Die Wahlmöglichkeiten in Österreich lassen sich in Wahlen auf nationaler (Bundes-) Ebene sowie auf Landesebene einteilen.
Zudem kann man an Volksabstimmungen, Volksbefragungen und Europäischen Bürgerinitiativen teilnehmen, welche sich nach den Regeln der Nationalratswahlen bestimmen). An all diesen Wahlen können Sie teilnehmen, wenn Ihr Name im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten ist.
Es wird zwischen aktivem und passivem Wahlrecht unterschieden. Wenn Sie sich selbst als Kandidat zur Wahl stellen wollen, spricht man vom passiven Wahlrecht. In diesem Artikel wird nur das aktive Wahlrecht behandelt.
Aktiv in Österreich wählen können österreichische Staatsbürger ab 16 Jahren. Zudem dürfen Sie nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Bürger, die diese Kriterien erfüllen, dürfen an allen oben aufgelisteten Wahlformen teilnehmen. Zur Wahl zu gehen ist dabei nicht verpflichtend, sondern freiwillig. Für nicht österreichische EU-Bürger besteht die Möglichkeit, an bestimmten Wahlen teilzunehmen, sofern ihr Hauptwohnsitz in Österreich liegt. Diese umfassen:
In der Regel wird Ihnen vor der Wahl eine amtliche Wahlinformation an Ihren Hauptwohnsitz zugeschickt. Darin befinden sich auch die Informationen über das zuständige Wahllokal. Eine aktive Registrierung ist daher für österreichische Staatsbürger, die in Österreich leben, nicht nötig.
Anders gestaltet sich dies bei im Ausland lebenden Österreichern oder Personen, die per Wahlkarte wählen.
Grundsätzlich stehen Österreichern mehrere Wege offen, Ihre Wahlstimme abzugeben. Bei Vorlage eines amtlichen Ausweises (mit Lichtbild) oder anderen Identitätsnachweis können Sie am Wahltag in dem jeweils zuständigen Wahllokal direkt Ihre Stimme abgeben.
Personen, die am Wahltag voraussichtlich nicht ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abgeben können, etwa aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Auslandaufenthalts, können per Wahlkarte wählen. Damit können Sie Ihre Stimme ortsunabhängig, auch außerhalb Ihrer Heimatgemeinde bei einer anderen Wahlbehörde, als auch mittels Briefwahl abgegeben. Genauere Informationen zur Beantragung und Verschickung der Wahlkarte finden Sie hier.
Eine Stimmabgabe im Ausland ist nur mittels Briefwahl möglich. Die Briefwahl muss allerdings beantragt werden. Dies gilt für:
Für AuslandsösterreicherInnen ist zusätzlich erforderlich, dass Sie:
Achtung, die Eintragung in die Wählerevidenz ist nur zehn Jahre gültig.
Die Portokosten der Briefwahl trägt in der Regel der österreichische Bund, wenn die Wahlkarte/Stimmkarte mit der öffentlichen Post versendet wird. Bei bundesweiten Wahlen muss Ihre Wahlkarte spätestens um 17 Uhr am Wahltag bei Ihrer zuständigen Bezirkswahlbehörde angekommen sein.
Die Wahlmöglichkeiten in Österreich sind vielfältig. Sie können an verschiedenen nationalen Wahlen, Wahlen auf Landesebene und an Volksabstimmungen teilnehmen. Dieses Recht haben alle österreichischen Staatsbürger ab 16 Jahren, die nicht wegen Straftaten rechtlich von der Wahl ausgeschlossen sind. EU-Ausländer können bei Europa- wie auch bei Gemeinderatswahlen partizipieren. Die Stimme kann direkt bei dem zuständigen Wahllokal oder per Wahlkarte ortsunabhängig abgegeben werden (was auch die Briefwahl umfasst). Die Wahlkarte muss aktiv beantragt werden.