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DER ÖSTERREICHISCHE PERSONALAUSWEIS

Der österreichische Personalausweis gilt in Österreich als Nachweis der Staatsbürgerschaft und auch als Identifikationsnachweis. Der Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgestellt, mit Ihrem Foto auf der Vorderseite. Dadurch können Sie ihn, weil sehr handlich, immer bei sich tragen und er dient auch als amtlicher Lichtbildausweis, wie etwa der Führerschein.

Mit dem Personalausweis können Sie sogar ins Ausland reisen, aber nur in weitere EU-Staaten, bzw. Schengenstaaten. Bitte informieren Sie sich hier jedoch genau, vor der Abreise.

Der Personalausweis ist 10 Jahre lang gültig und kann weder verlängert werden, noch können Daten nachträglich geändert werden. Falls sich zum Beispiel Ihr Name oder das Geschlecht ändert, muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.

Der österreichische Personalausweis

WIE KANN ICH DEN PERSONALAUSWEIS BEANTRAGEN?

Der Personalausweis kann von allen österreichischen Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen beantragt werden. Grundvoraussetzung: Sie sind 18 Jahre alt. Bei der Beantragung des Personalausweises für Minderjährige muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden und das Kind muss zur Identitätsstellung ebenso persönlich bei der Antragsstellung anwesend sein.

Der Personalausweis ist ebenso wie der Reisepass 10 Jahre lang gültig. Er kann nicht verlängert werden, auch Nach-Eintragungen sind nicht möglich. Wenn Sie sich einen neuen Personalausweis ausstellen lassen, muss der alte entwertet werden.

Ihren Antrag zur Neuausstellung, können Sie bei jeder Bezirkshauptmannschaft, bzw. bei jedem Magistrat einbringen, ganz unabhängig von Ihrem Wohnsitz.

Auch manche Gemeinden nehmen Personalausweis-Anträge an und leiten diese dann an die entsprechenden Stellen weiter. Es ist am besten, wenn Sie sich hier direkt bei Ihrer Gemeinde erkundigen.

Sie müssen Ihren Antrag zum Personalausweis, ebenso wie beim Reisepass, persönlich einbringen.

WELCHE DOKUMENTE BENÖTIGE ICH, UM EINEN PERSONALAUSWEIS ZU BEANTRAGEN?

Für die Neuausstellung und auch Erneuerung eines Personalausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Heiratsurkunde oder Partnerschaftsurkunde (bei Namensänderung)
  • Geburtsurkunde (bei Namensunklarheiten)
  • • Nachweis eines akademischen Grades
  • • Passbild (nicht älter als 6 Monate, im Format 35 x 45 mm)
  • • Staatsbürgerschaftsdokumente

Wenn Ihr alter Personalausweis vorhanden ist, müssen Sie auch Ihren alten Personalausweis vorlegen. Wenn Ihr alter Personalausweis nicht vorhanden ist, müssen Sie Ihren Reisepass (nicht länger als 5 Jahre abgelaufen) vorlegen.

WAS KOSTET DER PERSONALAUSWEIS

Bis zum zweiten Geburtstag ist der Personalausweis für Kinder kostenlos, aber nur bei Erstausstellung. Die Kosten sind derzeit wie folgt:

Art des Personalausweises Gebühr
Kinder (von 2 bis 16) 26,30 Euro
Erwachsene (über 16) 61,50 Euro

Üblicherweise dauert es circa 5 Werktage bis der neue Personalausweis von der Post zugestellt wird. Länger kann es dauern, wenn man den Personalausweis bei der Gemeinde beantragt.

WAS, WENN DER PERSONALAUSWEIS GESTOHLEN WURDE?

Bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises muss eine Diebstahlanzeige gemacht werden. Dies machen Sie am besten direkt bei der Polizei vor Ort. Um wieder die Reise zurück nach Österreich antreten zu können, müssen Sie sich von der örtlichen Botschaft oder dem Konsulat einen Notpass ausstellen lassen, sollte Sie Ihren Reisepass nicht bei sich führen.

Hier müssen Sie dann eine erneute Diebstahlanzeige machen, und dann damit Ihren neuen Personalausweis beantragen.

Achtung: Auch wenn Ihr Personalausweis wieder auftaucht, darf er nicht mehr für die Aus- oder Einreise verwendet werden.

Jetzt wissen Sie

Wir hoffen, dass Sie diese Informationen bei der Beantragung Ihres österreichischen Personalausweises hilfreich finden. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der Regierung.

Dieses Verwaltungsverfahren kann auch in den folgenden Ländern durchgeführt werden: