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Was ein Aufenthaltstitel ist und was er erlaubt

Der Begriff Aufenthaltstitel ist ein Sammelbegriff für verschiedene Dokumente, die einen Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Österreich erlauben können. In Österreich wird der Aufenthaltstitel im praktischen Scheckkartenformat vergeben.

Jeder Aufenthaltstitel wird stets für einen speziellen Zweck bewilligt. Neben einer Aufenthaltsbewilligung mit einem vorübergehend befristeten Aufenthalt ohne Niederlassungsabsicht unterscheidet man Niederlassungsbewilligungen für verschiedene Berufsgruppen, Niederlassungsbewilligungen für Angehörige und verschiedene Titel für qualifizierte Arbeitskräfte oder hochqualifizierte Akademiker. Den Zweck für den Aufenthalt kann man nur ändern, wenn man die Bedingungen für den neuen Aufenthaltstitel erfüllt. Manchmal ist auch ein Quotenplatz nötig.

Was ein Aufenthaltstitel ist und was er erlaubt

Wer kann sich für einen Aufenthaltstitel in Österreich bewerben?

Grundsätzlich haben alle Bürger der Europäischen Union das Recht, sich 3 Monate am Stück in Österreich aufzuhalten, da sie eine Visumsfreiheit besitzen. Dies ist auch ohne jegliche wirtschaftliche Tätigkeit möglich. Bürger der EU müssen bei einem Aufenthalt von über 3 Monaten binnen vier Monaten nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung anfordern.

Für Drittstaatsangehörige gelten andere Regeln: Zu Drittstaatsangehörigen zählt man alle Personen, die weder Bürger der Europäischen Union, noch des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sind. Einen Aufenthaltstitel benötigen alle Drittstaatsangehörige, wenn sie sich mehr als sechs Monate in Österreich aufhalten möchten.

Welche Anforderungen und Unterlagen, sind für die Bewerbung erforderlich?

Voraussetzung für EU-Bürger ist, dass sie Arbeitnehmer oder aber Selbstständige in Österreich sind oder über ausreichende existentielle Mittel verfügen, sodass keine staatliche Unterstützung nötig wird. Alternativ dürfen sich EU-Bürger länger als drei Monate in Österreich aufhalten, wenn dies für ihre Ausbildung oder Berufsausbildung geschieht und sie über ausreichende finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung verfügen. Vorzulegende Dokumente sind daher ein gültiger Reisepass oder Personalausweis und eine Arbeitsbestätigung des Arbeitgebers beziehungsweise bei Selbstständigkeit ein Nachweis darüber. Alternativ wird ein Nachweis über ausreichende existentielle Mittel oder über die Zulassung zu einer Bildungseinrichtung akzeptiert.

Für Drittstaatsangehörige gelten verschiedene Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Es müssen regelmäßige, ausreichende Einkünfte vorliegen, zumindest aber in Höhe der Ausgleichszulagenrichtsätze vorliegen. Weiterhin muss eine Krankenversicherung bestehen und eine entsprechende nicht unentgeltliche Unterkunft vorliegen.

Vorzulegende Dokumente bei Antragstellung sind also ein gültiger Reisepass, eine Geburtsurkunde, ein aktuelles Lichtbild, eine eventuelle Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde oder eine Urkunde über Adoption, falls vorhanden. Weiterhin muss ein Mietvertrag, Vorvertrag oder ein Eigentumsnachweis vorgelegt werden, sowie der Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung und einen gesicherten Lebensunterhalt. In begründeten Fällen müssen auch Strafregisterauszüge vorgelegt werden. Übrigens wird bei ausländischen Urkunden eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche verlangt.

Ausschlusskriterien zur Erteilung sind Einreiseverbote, Rückführungsentscheidungen, Aufenthaltsehen, eine Überschreitung der Dauer für den zulässigen visumfreien Aufenthalt oder eine nicht rechtmäßige Einreise in den letzten 12 Monaten.

Wo und wie bewirbt man sich?

EU-Bürger bewerben sich, indem sie einen Antrag für eine Anmeldebescheinigung und eine Bescheinigung des Daueraufenthalts bei der zuständigen örtlichen Niederlassungsbehörde an ihrem Aufenthaltsort beantragen. Das Formular erhält man ebenfalls vor Ort oder online. Die zuständige örtliche Niederlassungsbehörde beim Hauptwohnsitz ist entweder der Landeshauptmann oder aber die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat, welche von ihm ermächtigt wurden.

Drittstaatsangehörige hingegen müssen den Antrag für einen Aufenthaltstitel bereits einreichen, bevor sie in Österreich einreisen. Dies muss persönlich bei der österreichischen Vertretung, also der Botschaft, in ihrem Heimatland erfolgen. Wenn der Antrag geprüft wurde, wird er an die zuständige Niederlassungsbehörde in Österreich weitergeleitet. Hier wird festgestellt, ob zur Erteilung des Titels alle Voraussetzungen erfüllt werden. Wenn das der Fall ist, leitet die Niederlassungsbehörde diese Information wieder an die Vertretungsbehörde weiter. Nun kann der Antragsteller ohne Visum, oder falls eine Visumspflicht existiert, mit Visum in Österreich einreisen. Dort kann er die Aufenthaltsgenehmigung bei der Niederlassungsbehörde persönlich abholen.

In Fällen, in denen eine Ausreise für die Antragstellung im Ausland unzumutbar oder sogar nicht möglich ist, kann eine Antragstellung auch im Inland erfolgen. Dies ist der Fall bei unbegleiteten Kindern, wenn die Aufrechterhaltung des Privat- und Familienlebens gefährdet ist, oder wenn die Ausreise aufgrund von Covid-19 unzumutbar ist.

Wie hoch sind die Kosten?

Für EU-Bürger kostet der Antrag 15 Euro Bundesgebühr. Dazu können weitere Kosten kommen. Die Kosten zur Antragstellung für Drittstaatenangehörige betragen 195 Euro für Personen unter 6 Jahren und 210 Euro für Personen ab 6 Jahren.

Wie lange ist die Aufenthaltserlaubnis gültig?

Meist sind Aufenthaltstitel zeitlich limitiert. Ist das der Fall, werden sie für eine Laufzeit von 12 Monaten erteilt. Ausnahmen davon stellen die "Blaue Karte EU", die "Rot-Weiß-Rot-Karte", die Niederbelassungsbewilligung für Forscher, sowie spezielle andere Aufenthaltsgenehmigungen dar. Diese sind für 2 Jahre oder selten 3 Jahre gültig. Lediglich der Daueraufenthalt-EU hat eine Gültigkeit von fünf.

Einen Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung sollte man frühzeitig vor Ablauf des Titels stellen. Dadurch kann man sicherstellen, dass man sich auch nach Ablaufdatum bis zur Entscheidung legal aufhält.

Mit welchen Bearbeitungszeiten muss man rechnen?

Die Bearbeitungszeit kann sehr lange dauern. Die genauere Dauer ist von der Anzahl der zu prüfenden Dokumente abhängig und kann bei Antragstellung erfragt werden.

Sie können dieses Verfahren auch in den folgenden Ländern durchführen: