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Was Sie beim Wechsel Ihrer Adresse in Österreich alles beachten müssen

Wer in Österreich gemeldet ist und seinen Wohnsitz wechselt, muss sich selbst, sowie alle im Haushalt lebenden Personen, die noch nicht volljährig sind, bei der jeweils zuständigen Meldebehörde anmelden. Die Fristen dafür sind teils sehr kurz gesetzt. Daher ist es wichtig, dass Sie bei einem Adresswechsel diesen umgehend eigenständig melden. Außerdem müssen Sie Ihre neue Adresse zahlreichen Instanzen, wie etwa Ihrem Arbeitgeber mitteilen. In diesem Artikel finden Sie alle relevanten Informationen zu dem Prozess.

Die Anmeldung einer neuen Adresse in Österreich

Was bedeutet eine Adressänderung oder Adressregistrierung in Österreich?

Ein Adresswechsel kann entweder den erstmaligen Bezug einer Wohnung in Österreich durch den Umzug aus dem Ausland, einen Umzug innerhalb Österreichs (Wechsel des Hauptwohnsitzes) oder das Hinzufügen eines weiteren Wohnsitzes dem "Nebenwohnsitz" (während der Hauptwohnsitz gleich bleibt) beinhalten. Im Folgenden wird vor Allem die Angabe eines neuen Hauptwohnsitzes beschrieben.

Wer muss einen Adresswechsel mitteilen und wer nicht?

Generell sind alle Menschen, die in Österreich einen Hauptwohnsitz beziehen, gesetzlich verpflichtet diesen bei den Behörden offiziell zu melden. Wenn sich die Adresse ändert beziehungsweise ihr Wohnsitz sich in Österreich ändert, müssen Sie dies ebenfalls melden. Wer der Meldepflicht nicht nachkommt und die Angabe der Adressänderung unterlässt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 726 Euro rechnen.

Wie lange haben Sie Zeit für die Anmeldung?

Die Fristen zur Ummeldung oder Anmeldung Ihres neuen Wohnsitzes sind sehr kurz. Sie müssen dies spätestens innerhalb von drei Tagen, nachdem Sie Ihren neuen Wohnsitz bezogen haben, den zuständigen Behörden melden. Sollten Sie lediglich Ihren Nebenwohnsitz ummelden, haben Sie eine längere Meldefrist. Diese beträgt einen Monat.

Wo und wie Sie Ihre neue Adresse anmelden

Ihre neue Adresse teilen Sie der für den neuen Wohnsitz zuständigen Meldebehörde mit. Dies ist zumeist das jeweilige Gemeindeamt, in Statutarstädten jedoch der Magistrat. In Wien ist das Magistratische Bezirksamt dafür zuständig.

Mittlerweile können Sie Ihren geänderten Hauptwohnsitz mit einem digitalen Service melden (worüber Sie auch Ihre nicht-volljährigen Kinder mit gleichem Wohnsitz listen können). Sie können sich jedoch auch persönlich oder per Post ummelden. Dafür benötigen Sie dann folgenden Meldezettel.

Falls Sie sich postalisch anmelden, müssen Sie jedoch entweder Ihre Originaldokumente oder Kopien dieser Dokumente, die von einem Notar oder Gericht beglaubigt wurden, verschicken.

Anforderungen und Dokumente

Folgende Dokumente und Unterlagen werden zur Adressänderung benötigt:

  • Ein offizieller Ausweis, der Ihren vollständigen Namen angibt (z.B. Reisepass, Führerschein), sowie der von minderjährigen Angehörigen, die bei Ihnen leben
  • • Bei ausländischen Staatsbürgern hat nur der Reisepass Gültigkeit
  • • einen ausgefüllten Meldezettel, sofern Sie sich persönlich melden wollen
  • • Wenn Sie einen Neugeborenen melden wollen, ist eine Geburtsurkunde notwendig

Kosten und Bearbeitungszeit

Bei der Meldung ihrer neuen, geänderten Adresse fallen keinerlei Gebühren oder Kosten an.

Wichtige Stellen, die Sie bei Ihrem Adresswechsel informieren müssen

Ihren Adresswechsel sollten Sie idealerweise ihrem Arbeitgeber melden. Dieser wird in der Regel die zuständige Krankenversicherung darüber informieren. Weitere Stellen:

  • • Bildungseinrichtungen (Universitäten, Kindergärten etc.)
  • • Versicherungen
  • • Banken und Kreditkartenunternehmen
  • • Energie- und Telekommunikationsanbietern
  • • Verkehrsbetriebe (z.B. für Jahreskartenabos)
  • • Vereinsmitgliedschaften
  • • Sonstige Kundenkarten
  • • Zeitungs-Abos
  • • Gebühren Info Service (GIS) Glaubensgemeinschaften (z.B. Kirchenbeitragsstelle)

Eine Übersicht über alle Stellen, die bei einem Adresswechsel berücksichtigt werden könnten, finden Sie hier.

Zusammenfassung

Wenn Sie in Österreich Ihre Adresse ändern, sind Sie gesetzlich verpflichtet, dies dem zuständigen Meldeamt mitzuteilen. Zumeist gilt dies für die Gemeindeämter. Zudem müssen Sie eine Reihe an Stellen darüber informieren, an welche die Information nicht automatisch weitergeleitet wird.