Sicher ein- und aussteigen, nicht zu weit zum Parkplatz gehen müssen: Für Menschen mit Behinderung ist ein geeigneter Ort zum Parken von enormer Bedeutung, damit sie sicher und selbstständig ihren Alltag bestreiten können. Wir erklären Ihnen genau, welche Vorteile der Behindertenparkausweis in Österreich bietet, wo er gültig ist und wie die Beantragung genau abläuft.
Mit diesem Parkausweis können Menschen mit Behinderungen einige Bestimmungen umgehen, wenn sie mit ihrem Auto unterwegs sind, und so leichter von A nach B kommen. Festgesetzt ist diese Ausnahmeregelung in § 29b der Straßenverkehrsordnung. In vielen Bundesländern entfällt durch den Behindertenparkausweis die Parkgebühr. Das variiert jedoch je nach Gemeinde, informieren Sie sich also vorab.
Der Behindertenparkausweis berechtigt die Person an folgenden Stellen zu halten, um ins Fahrzeug ein- oder auszusteigen oder Hilfsmittel wie Rollstühle ein- und auszuladen:
Außerdem können Ausweisinhaber an folgenden Orten parken, wenn der Behindertenparkausweis gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe hinterlegt ist:
Diese Regelungen gelten auch für Personen, die Menschen mit Behinderungen gerade transportieren.
Der Parkausweis für Menschen mit Behinderung ist eine blaue Karte mit einem Rollstuhlsymbol. Enthalten sind die Ausweisnummer, ein Gültigkeitsdatum sowie die genehmigende Behörde.
Der Antrag kann von der betroffenen Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung vorgenommen werden. Wer einen Behindertenpass mit folgender Zusatzeintragung besitzt, kann auch einen Behindertenparkausweis beantragen: “Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung”. Der Grad der Behinderung, der auf dem Behindertenausweis vermerkt ist, ist nicht relevant. Ausgestellt wird der Behindertenausweis mit diesem Zusatz vom Sozialministeriumsservice.
Neben Ihrem Behindertenpass brauchen Sie auch Bescheide über Sozialleistungen, medizinische Unterlagen und ein Passfoto. Details dazu lesen Sie im nächsten Kapitel.
Sozialministeriumservice
Zentrale Poststelle
Gruberstraße 63
4021 Linz
Alle Fragen zum Antrag und zum Ausweis beantwortet Ihnen im Anschluss die zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice in Ihrem Bundesland - telefonisch oder vor Ort.
1. Sie müssen nachweisen, dass Sie eine der folgenden Leistungen erhalten. Legen Sie eine Kopie des Bescheides dem Antrag bei:
2. Sie benötigen außerdem aktuelle medizinische Befunde zu Ihrer Behinderung. Das können Gutachten, Audiogramme, Berichte zu Kur- und Rehaaufenthalten, Atteste und ähnliches sein.
3. Auch ein aktuelles Foto im Passformat muss beigelegt werden.
In anderen EU-Staaten können Sie von den gleichen Vorteilen Gebrauch machen. Sie erhalten hierzu vom Sozialministeriumservice einen Folder in verschiedenen Sprachen, den Sie gut sichtbar neben dem Behindertenparkausweis in der Windschutzscheibe platzieren.
Wenden Sie sich direkt an den Sozialministeriumservice in Linz und geben Sie Ihren Verlust zu Protokoll.
Es besteht hierauf kein rechtlicher Anspruch, aber in manchen Fällen ist ein privater Behindertenparkplatz möglich, beispielsweise vor der Arbeitsstätte oder dem eigenen Zuhause.
Hierzu wenden Sie sich in den Bundesländern an die Bezirkshauptmannschaft, das Magistrat oder Ihre Gemeinde. In Wien beantragen Sie den Parkplatz bei der MA 46. Reichen Sie einfach eine Kopie Ihres Behindertenparkausweises sowie ein formloses Ansuchen ein.
Wer einen Behindertenparkausweis hat, hat im Straßenverkehr einige Vorteile. Lockerere Regeln bezüglich des Parkens und Haltens ermöglichen ein sicheres und möglichst barrierefreies Ein- und Aussteigen.
Egal, ob die Person mit Behinderung selbst fährt oder gefahren wird: Solange der Behindertenparkausweis in der Windschutzscheibe liegt, sind Sie zu den Ausnahmen berechtigt.
Für den Antrag reichen Sie Ihren Behindertenpass mit der benötigten Zusatzklausel online oder per Post beim Sozialministeriumservice ein. Danach haben Sie auch die Möglichkeit, im EU-Ausland aus die Vorteile zurückzugreifen.