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Eheschließung im Ausland: Wie wird sie in Österreich eingetragen?

Sie haben schon immer davon geträumt im Ausland zu heiraten? Vielleicht bei einer romantischen Hochzeit am Meer oder an ihrem gemeinsamen Lieblingsreiseziel? Bevor Sie sich für eine Eheschließung im Ausland entscheiden, sollten Sie sicherstellen, dass diese in Österreich auch anerkannt wird und sie keine böse Überraschung überleben.

Eheschließung im Ausland: Wie wird sie in Österreich eingetragen?

Ist eine im Ausland geschlossene Ehe in Österreich gültig?

Wer im Ausland heiratet, gilt auch in Österreich als Ehepaar, wenn die Eheschließung die Vorgaben des österreichischen internationalen Privatrechtsgesetzes erfüllen. Dies gilt seit 2019 übrigens auch für gleichgeschlechtliche Paare.

Dabei muss die Ehe im Ausland nach der dort ortsüblichen Form eingegangen werden. Über die jeweilige Form, die vor Ort üblich ist, können Sie sich bei der ausländischen Vertretungsbehörde in Österreich oder bei der Heiratsbehörde im betreffenden Land informieren. Übrigens ist eine Ehe nicht in Österreich gültig, wenn Sie vor einer ausländischen Vertretungsbehörde in Österreich geschlossen wurde.

Warum ist es wichtig eine Ehe anzumelden?

Die Anmeldung einer Ehe bedeutet, dass Sie in Österreich registrieren lassen, dass sie Ihren Personenstand geändert haben. Schließlich erfährt das österreichische Standesamt nicht von alleine, dass Sie im Ausland geheiratet haben. Jeder Österreicher ist daher dazu verpflichtet, eine im Ausland geschlossene Ehe im Heimatland zu registrieren. Nur so kann sichergestellt werden, dass das zentrale Personenstandsregister in Österreich immer aktuell ist.

Wer kann eine Ehe anmelden?

Die Meldung beim Österreichischen Standesamt kann nur durch einen österreichischen Staatsbürger erfolgen. Wenn also beide Ehepartner Österreicher sind, haben bei die Berechtigung dazu. Wenn es sich um eine Ehe zwischen Partner unterschiedlicher Staatsangehörigkeit handelt, kann die Meldung nur durch den Ehepartner mit der entsprechenden Staatsbürgerschaft erfolgen.

Welche Voraussetzungen und Unterlagen sind erforderlich?

Für die Hochzeit im Ausland brauchen Sie viele spezielle Dokumente. Daher sollten Sie zuvor in Österreich eine internationale Personenstandsurkunden beantragen. Den Prozess im Ausland vereinfachen Sie sich, wenn Sie die internationalen Personenstandsurkunden im Vorhinein in Österreich beim Standesamt einholen. Diese werden zur Eheschließung eingefordert. Häufig benötigen Sie auch ein Ehefähigkeitszeugnis, welches nicht älter als sechs Monate ist.

Damit die ausländische Heiratsurkunde in Österreich anerkannt wird, muss diese oftmals überbeglaubigt werden. Dies gilt aber nur für Eheschließungen in bestimmten Ländern. Ob das Land Ihrer Eheschließung von dieser Regel betroffen ist, können Sie bei Ihrem Standesamt erfragen. Alternativ kann Ihnen auch die Österreichische Botschaft im Ausland Auskunft darüber geben.

Müssen ausländische Dokumente übersetzt werden?

Es empfiehlt sich, die ausländische Heiratsurkunde durch einen vereideten Dolmetscher in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen, bevor Sie diese bei der österreichischen Behörde zur Registrierung vorlegen.

Wann, wo und wie ist die Anmeldung vorzunehmen

Die Anmeldung der ausländischen Eheschließung muss in Österreich so früh wie möglich erfolgen und zwar bei dem zuständigen Standesamt. Dies wird Ihnen auch dabei helfen, welchen Namen Sie in der Ehe nutzen können. Dabei gilt nämlich stets das österreichische Recht. Eine weitere Möglichkeit ist die Anmeldung bei einer österreichischen Botschaft im Ausland. Die Anmeldung kann leider zurzeit nicht online Erfolgen, weshalb Sie bei der zuständigen Behörde persönlich vorstellig werden müssen.

Wie lange dauert die Bearbeitung und wie hoch sind die Kosten?

Die Bearbeitungszeit kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Eine genauere Angabe kann nicht gemacht werden. Kosten kommen dafür nicht auf Sie zu.