In Österreich gibt es verschiedene Angebote für Eltern, ihre Kinder zeitweise betreuen zu lassen. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf und klären alle offenen Fragen zum Thema Anmeldung, Fristen und Voraussetzungen.
Kinderbetreuung ermöglicht es den Eltern, sich beispielsweise auf jüngere Geschwister oder die Rückkehr ins Berufsleben zu konzentrieren. Familien sollen durch die verschiedenen Angebote entlastet werden.
Mit anderen Bezugspersonen und einer Gruppe von Kindern Zeit zu verbringen, ist außerdem sehr wichtig für die soziale Entwicklung in den ersten Lebensjahren. Pädagogisch geschultes Personal fördert die Kinder obendrein auf verschiedenen Gebieten. Das ist wichtig, damit der Einstieg ins Schulleben später besser gelingt.
Für einen staatlichen Platz bei der Kinderbetreuung müssen folgende Punkte erfüllt sein:
Bereits für Kinder unter drei Jahren:
Informationen zu freien Plätzen bei Tagesmüttern finden Sie hier.
Für ältere Kinder:
Bei privaten Trägern sind teilweise sehr lange Wartezeiten nötig. Informieren Sie sich auf jeden Fall frühzeitig, da die Anmeldefrist sehr individuell ausfallen kann.
Bei den staatlichen Plätzen ist eine Anmeldung im November oder Dezember angedacht, wenn der Besuch im September starten soll. Hier gilt jedoch nicht “first come, first serve”. Bescheid bekommen Sie dann in etwa im März.
Sollten Sie außerhalb dieser Monate einen Platz beantragen, sinken die Chancen etwas. Eine Anfrage bei der zuständigen Behörde lohnt sich häufig dennoch.
Zu den staatlichen Betreuungsmöglichkeiten können Sie Ihr Kind folgendermaßen anmelden:
Diese brauchen Sie auch bei der Anmeldung bei einem privaten Platz. Sollten Sie sowieso einen staatlichen Kinderkartenplatz beantragen, wird die Nummer aber automatisch erstellt.
• online: Bei den meisten Gemeinden ist das auf der Website möglich.
• auf Papier: Sie können das Formular telefonisch anfragen und dann per Hand ausfüllen.
Das Formular können Sie dann per E-Mail, Fax oder Post an die für Sie zuständige Gemeinde schicken. Alternativ werfen Sie es dort in den Briefkasten.
Für das Ausfüllen des Formulars sind die Lichtbildausweise aller Personen erforderlich, die obsorgeberechtigt sind. Zumeist werden auch Unterlagen zum Kind benötigt. Das kann die Geburtsurkunde, die Sozialversicherungsnummer oder ein Meldezettel sein.
Wenn Sie bestimmte Betreuungsformen für Ihr Kind beantragen möchten (beispielsweise Ganztagesplätze für Kinder unter drei Jahren), müssen Sie Ihre Berufstätigkeit nachweisen. Dann brauchen Sie eine Arbeitsbestätigung, einen Einkommensteuerbescheid oder eine Studienbestätigung.
Bei privaten Trägern kann eine Anmeldegebühr anfallen, bei staatlichen Angeboten ist diese kostenlos. Die Dauer der Bearbeitung liegt im Hauptanmeldezeitraum (November/Dezember) bei drei bis vier Monaten. Bei privaten Betreuungsangeboten sowie während des laufenden Jahres geht es meist schneller.
Tipp: Wer auf Angebote zurückgreifen will oder muss, die gebührenpflichtig sind, kann bei geringem Einkommen Kinderbetreuungsbeihilfe beantragen. Information dazu finden Sie hier.
Auf staatlicher Ebene gibt es in Österreich Kindergrippen (null bis drei Jahre), Kindergärten (drei bis sechs Jahre) sowie Ganztagsschulen (meist bis zum Ende der Unterstufe).
Privat gibt es einige weitere Möglichkeiten, Ihr Kind betreuen zu lassen. Das ist mit höheren Kosten verbunden, bietet jedoch die Chance auf kleinere Gruppen und individuellere Betreuung.
Das Jahr vor der Einschulung gilt als verpflichtend. Das heißt, dass bis auf wenige Ausnahmen alle Kinder in eine Kinderbetreuungseinrichtung gehen, um zu lernen, sich sozial weiterzuentwickeln und auf die Schule vorbereitet zu werden. Dieses Jahr ist in jedem Fall kostenfrei.