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Pflegegeld in Österreich

Im Alter, nach einer Verletzung oder bei chronischer Krankheit: Viele Patienten sind auf Pflege durch andere Personen angewiesen. Oft möchten sie bei sich zu Hause bleiben können, damit sie eine gewohnte Umgebung haben. Damit diese Möglichkeit gewährleistet ist, gibt es in Österreich Pflegegeld. Wir haben alles zur Beantragung, zur Höhe und zu den Voraussetzungen für Sie zusammengefasst.

So beantragen Sie Pflegegeld und Pflegestufe in Österreich

Was versteht man unter Pflegegeld?

Pflegegeld soll dazu beitragen, dass pflegebedürftige Personen ihren Alltag und ihre Versorgung möglichst selbstbestimmt gestalten können. Es soll die Mehrkosten abdecken, die durch die Pflegestufe entstehen, und gilt daher nicht als Einkommen, sondern als zweckgebundene Leistung. Zwar reicht der Pauschalbetrag meist nicht aus, um die Kosten komplett zu decken; er soll Menschen jedoch dabei unterstützen, möglichst lange im eigenen Zuhause bleiben zu können, auch wenn sie pflegebedürftig sind.

Wer bekommt Pflegegeld?

Pflegegeld wird in unterschiedlicher Höhe an Menschen ausbezahlt, die nachweislich einen Pflegegrad haben und daheim gepflegt werden möchten. Dazu zählen alte Personen, Kranke und Verletzte sowie Behinderte.

Der Pflegebedarf wird nach folgende Frage ermittelt: Inwieweit brauchen Personen bei Betreuungsmaßnahmen (Essen, Anziehen, Hygiene u.e.m.) und Hilfsverrichtungen (Putzen, Einkaufen, Waschen u.e.m.) Unterstützung?

Für einige Personengruppen wird der Pflegebedarf nicht individuell ermittelt, sondern sie werden aufgrund ihrer Diagnose automatisch in eine der sieben Pflegestufen eingeteilt. Dazu zählen folgende Gruppen:

  • • Menschen mit erheblicher Sehbehinderte sowie Blinde und Taubblinde
  • • Querschnittgelähmte mit Rollstuhl ab dem 14. Lebensjahr
  • • Personen mit beidseitiger Beinamputation
  • • Patienten mit genetischer Muskeldystrophie
  • • Patienten mit multipler Sklerose
  • • Patienten mit infantiler Cerebralparese

Voraussetzungen für eine Beantragung von Pflegegeld

  • • Eine körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung erfordert ständige Betreuung und Hilfe durch andere Personen. Auch Sinnesbehinderungen, die nach Einschätzung mindestens sechs Monate andauern werden, zählen dazu.
  • • Der Bedarf an Pflege ist zu mindestens 65 Stunden im Monat gegeben.
  • Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort ist in Österreich. Auch für EWR-Länder und die Schweiz kann die Auszahlung ermöglicht werden in manchen Fällen, informieren Sie sich hierzu also auf jeden Fall.

Pflegegeld und Pflegestufe ansuchen: So geht’s

Sie möchten Pflegegeld und Ihre Pflegestufe beantragen? Österreich hat dafür folgenden Prozess vorgesehen:

1. Formlosen Antrag abschicken

Pensions- und Rentenbezieher schicken ihren Antrag auf Pflegegeld ebenfalls an ihre zuständige Auszahlungsstelle. Angestellte wenden sich an die Pensionsversicherungsanstalt. Alle Details zu den zuständigen Stellen.

2. Medizinische Unterlagen beilegen

Sie haben ärztliche Atteste oder Dokumente aus dem Krankenhaus, die Auskunft über Ihren aktuellen gesundheitlichen Zustand geben? Legen Sie diese gleich in Kopie bei, um unnötige Wartezeit zu verhindern.

3. Formular ausfüllen

Dieses wird nach dem formlosen Antrag zugeschickt. Sie erläutern hier, welche Tätigkeiten nicht mehr möglich sind und ob Sie aufgrund Ihrer Gesundheit schon andere Leitungen bezogen haben. Dieses Formular bitte unterschrieben zurück an die zuständige Stelle senden.

4. Hausbesuch durch einen Arzt

Eine medizinisch geschulte Person verschafft sich einen Überblick über Ihre Situation zu Hause. Danach werden Sie in eine Pflegestufe eingeteilt und Ihr Antrag entsprechend bearbeitet.

Sie hatten einen Arbeitsunfall oder leiden an einer Berufskrankheit? In diesem Fall kann auch die Unfallversicherung Pflegegeld für Sie beantragen.

Wie viel bekomme ich über welchen Zeitraum?

Ein Arzt oder eine Pflegekraft ermittelt, wie hoch Ihr Pflegebedarf ist. Danach richtet sich die monatliche Stundenanzahl, die Ihnen gewährt wird. So sehen die Pflegegeldstufen aus:

Benötigte monatliche Stunden Pflegestufe Netto-Betrag monatlich
über 65 Stunden 1 175,00 Euro
über 95 Stunden 2 322,70 Euro
über 120 Stunden 3 502,80 Euro
über 160 Stunden 4 754,00 Euro
über 180 Stunden bei außergewöhnlichem Pflegebedarf 5 1.024,20 Euro
über 180 Stunden, wenn:
  • • Betreuungsmaßnahmen nötig sind, die zeitlich unkoordinierbar sind (regelmäßig, tags und nachts) oder
  • • tags und nachts eine Pflegeperson vor Ort sein muss, damit eine Eigen- und Fremdgefährdung verhindert werden kann
  • 6 1.430,20 Euro
    über 180 Stunden, wenn:
  • • in den vier Extremitäten keine zielgerichteten Bewegungen mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleich zu wertender Gesundheitszustand vorliegt
  • 7 1.879,50 Euro

    Sie erhalten die Zahlung jeden Monat im Nachhinein. Das Pflegegeld wird in der Regel jährlich erhöht.

    Auf Pflegegeld muss man keine Lohnsteuer und keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Pflege- oder Blindenzulage nach den Sozialentschädigungsgesetzen sowie andere pflegebezogene Leistungen werden auf das Pflegegeld angerechnet. Eine doppelte Leistung ist daher nicht möglich, außer bei der erhöhten Familienbeihilfe für behinderte Kinder.

    Wohin kann ich mich wenden bei Fragen zum Thema Pflegegeld?

    Wenden Sie sich an die Pensionsversicherungsanstalt, Ihre Rentenversicherung oder ggf. auch an Ihre Unfallversicherung. Es gibt außerdem spezielle Anlaufstellen, die für Fragen zur Verfügung stehen, unter anderen für Wien.

    Unterstützung im Pflegefall: Das Wichtigste zum Thema

    Pflegegeld soll Sie finanziell dabei unterstützen, wenn Sie zu Hause gepflegt werden möchten. Der Pauschalbetrag richtet sich nach der Pflegestufe, also dem Maß der Bedürftigkeit. Diese wird während der Beantragung durch eine medizinisch geschulte Person ermittelt.

    Je nach Pflegestufe erhalten Sie einen bestimmten Betrag, der die Kosten für Betreuung und die Sachkosten für Ihre Pflege erleichtern soll. Zwar kann er die Mehraufwände nicht komplett abdecken, soll den Patienten jedoch zumindest so lange wie möglich einen Aufenthalt im eigenen Zuhause sicherstellen.