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Adoption in Österreich – Ablauf und Voraussetzungen

Wer in Österreich ein Kind adoptieren will, muss mehrere Hürden überwinden und sich auf lange Wartezeiten einstellen. Wie der Prozess funktioniert, was Sie dazu benötigen und welche Kosten damit verbunden sind, erfahren Sie hier.

Personen können in Österreich Kinder adoptieren. Dabei müssen Sie verschiedene Dinge beachten.

Was ist eine Adoption?

Bei einer Kinderadoption nehmen Personen Kinder bei sich auf und übernehmen dabei die Rolle der Eltern. Sie bekommen alle gesetzlichen Rechte und Pflichten der leiblichen Eltern dieser Kinder übertragen. Das bedeutet, sie haben ein Recht auf Elternkarenz und Elternteilzeit und sie sind verantwortlich für:

  • • die Erziehung und Pflege des Kindes
  • • den Kindesunterhalt
  • • die gesetzliche Vertretung des Kindes
  • • die Vermögensverwaltung des Kindes

Wer darf in Österreich adoptieren?

In Österreich dürfen sowohl alleinstehende Personen als auch Ehepaare und Paare in eingetragener Partnerschaft adoptieren. Seit 2016 dürfen auch gleichgeschlechtliche Paare adoptieren. Die Chancen auf Erfolg für alleinstehende Personen und Paare, die bereits leibliche Kinder haben, sind dabei deutlich geringer als die für kinderlose Ehepaare bzw. eingetragene Partner.

Was sind die Voraussetzungen?

Besonders wichtig für die Bewilligung einer Adoption ist, dass zwischen den Adoptiveltern und dem Adoptivkind eine Beziehung besteht oder entstehen soll, die der Beziehung zwischen leiblichen Eltern und Kindern entspricht.

Falls bereits leibliche Kinder vorhanden sind, darf ihr Wohl durch eine Adoption nicht gefährdet werden (Bsp. Vernachlässigung von Unterhalt oder Erziehung). Darüber hinaus gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die Adoptiveltern (auch Wahleltern) müssen ein Mindestalter von 25 Jahren haben (Ausnahme: Wenn bereits vor der Adoption eine Beziehung zum Adoptivkind besteht, dürfen die Wahleltern auch jünger sein),
  • ein Höchstalter ist gesetzlich nicht festgelegt,
  • • bei Ehepaaren oder eingetragenen Paaren: Beide Adoptiveltern müssen der Adoption zustimmen,
  • • die persönlichen, sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Adoptiveltern müssen stimmen und,
  • • ist das Adoptivkind älter als 14 Jahre, ist seine Zustimmung zur Adoption nötig (Es haben aber auch jüngere Kinder ab 5 Jahren ein Mitspracherecht und werden vor Gericht angehört).

Welche Arten der Adoption gibt es?

Die leibliche Mutter entscheidet in der Regel, welche Form der Adoption stattfindet. Aber auch Adoptivbewerber können angeben, welche Adoption gewünscht ist. Es wird unterschieden zwischen:

  • Inkognitoadoption: Die leiblichen Eltern sind in den Entscheidungsprozess über die Auswahl der Adoptiveltern involviert. Sie erhalten Informationen wie Alter, Beruf, Zahl der leiblichen Kinder und Beziehungsdauer der Wahleltern.
  • Offene Adoption: Die leiblichen Eltern dürfen weiterhin Kontakt zum Kind aufnehmen und erhalten Namen und Adresse der Adoptiveltern.
  • Halboffene Adoption: Die leiblichen Eltern erhalten keine Adresse, können jedoch über den zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger Kontakt zu den Adoptiveltern aufnehmen.

Welche Sonderformen der Adoption gibt es?

Darüber hinaus gibt es Sonderformen der Adoption:

Stiefkindadoption:

Bei der Stiefkindadoption adoptiert der Partner des leiblichen Elternteils dessen Kind. Mit der Adoption nimmt der Stiefvater oder die Stiefmutter rechtlich gesehen den Platz des entsprechenden leiblichen Elternteils ein. Das Kind bekommt also einen Anspruch auf Unterhalt und ein Erbrecht gegenüber dem annehmenden Stiefelternteil.

Adoption eines Erwachsenen

In gewissen Fällen können auch Erwachsene adoptiert werden. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn es sittlich gerechtfertigt ist und bereits ein Eltern-Kind-Verhältnis zwischen dem Annehmenden und dem Volljährigen besteht. Darüber hinaus muss der Annehmende älter sein, als der zu adoptierende Volljährige.

Informieren Sie sich auch über die Auslandsadoption in Österreich.

Ablauf der Adoption

Die Adoption involviert in Österreich mehrere Schritte:

Schritt 1: Erstes Informationsgespräch

Zunächst müssen die Adoptivbewerber den in ihrem Wohnort zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger (früher Jugendwohlfahrtsträger) kontaktieren. Das ist entweder die Bezirkshauptmannschaft, in den Statutarstädten der Magistrat oder in Wien die MA 11 – Amt für Jugend und Familie.

Hier findet ein erstes Informationsgespräch statt und der Kinder- und Jugendhilfeträger unterstützt Sie weiterhin mit Beratung, Information und bei der Vorbereitung auf eine Adoption. Hier wird auch umfassend überprüft, ob Sie sich für die Aufnahme eines Adoptivkindes eignen.

Schritt 2: Erstellung eines Adoptionsvertrages

Sind Sie geeignet und es wird ein Kind für Sie gefunden, wird ein schriftlicher Vertrag zwischen Adoptiveltern und Adoptivkind bzw. dessen gesetzlichen Vertreter aufgesetzt. Dieser wird jedoch erst gültig, nachdem er gerichtlich bewilligt wurde.

Schritt 3: Gerichtliche Bewilligung

Ob der Vertrag bewilligt wird oder nicht, wird vom örtlichen Pflegschaftsgericht (Bezirksgericht) am Wohnort des Adoptivkindes entschieden. Vor der Entscheidung überprüft das Gericht, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und führt mehrere Anhörungen durch. Eine Bewilligung kann schließlich nur erteilt werden, wenn folgende Personen zustimmen:

  • • die leiblichen Eltern des minderjährigen Adoptivkindes,
  • • die gesetzlichen Vertreter des Adoptivkindes,
  • • das Adoptivkind (falls es über 14 Jahre alt ist) und
  • beide Adoptiveltern

Schritt 4: Vertragsabschluss

Wird der Vertrag vom Gericht bewilligt, kommt es schließlich zum Vertragsabschluss. Dies dauert in der Regel ein halbes Jahr. Da sich das Kind oft bereits bei den Adoptiveltern befindet, kann in diesem Zeitraum beobachtet werden, ob sich Kind und Wahleltern mit der Adoption wohlfühlen.

Bis zur Gerichtsbewilligung können sich sowohl die Adoptiveltern umentscheiden, als auch die leibliche Mutter. Sie kann ihre Einwilligungserklärung bis zur Bewilligung zurückziehen und das Kind zurückfordern.

Notwendige Dokumente

Folgende Dokumente benötigen Sie für den Adoptionsvertrag:

  • • beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenbuch des Adoptivkindes, der Adoptiveltern und der leiblichen Eltern,
  • • Falls vorhanden: Heiratsurkunde der Adoptiveltern und der leiblichen Eltern bzw. beglaubigte Abschriften aus dem Ehebuch,
  • Meldebestätigung der Adoptiveltern und der leiblichen Eltern (kann durch Abfrage der Behörde im zentralen Melderegister ersetzt werden),
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der leiblichen Eltern, der Adoptiveltern und des Adoptivkindes,
  • Einverständniserklärung der leiblichen Eltern und (falls vorhanden) der zukünftigen Geschwister,
  • Vollmacht der leiblichen Eltern
  • • Falls vorhanden: Nachweis über den akademischen Grad der leiblichen Eltern, der Adoptiveltern oder des Adoptivkindes.

Dauer und Kosten

Da in Österreich weitaus mehr Personen adoptieren wollen, als Kinder zur Adoption frei stehen, müssen Sie mit einer Wartefrist von etwa drei Jahren rechnen. In dieser Zeit können Sie sich auf die Adoption vorbereiten.

Während die Vermittlung durch die Kinder- und Jugendhilfeträger kostenlos ist, entstehen dennoch Notar- und Gerichtskosten. Sie müssen bei einer Inlandsadoption mit Kosten von etwa 5.000 € rechnen.

Adoption in Österreich

Eine Adoption in Österreich ist ein langwieriger Prozess mit Wartezeiten und einem Gerichtsprozess. Bis zur Bewilligung eines Adoptionsvertrages vergehen in der Regel etwa drei Jahre.

Es gibt verschiedene Arten der Adoption: die Inkognitoadoption, die offene und die halboffene Adoption. Auch Sonderformen wie die Stiefkindadoption und die Adoption von Erwachsenen sind möglich.

Die Kosten für eine Adoption belaufen sich in der Regel auf rund 5.000 €.