Ein Fachmann soll Ihnen bei der Steuer helfen, Sie sind nicht da, wenn das Paket kommt, oder Sie müssen Ihren neuen Führerschein abholen, sind aber beruflich verhindert. Im Alltag kommt es ständig vor, dass jemand anderes einen Behördengang für Sie erledigen soll. Das ist dank einer Vollmacht in den allermeisten Fällen problemlos möglich. Alle Informationen dazu lesen Sie hier.
Als Vollmacht (ugs. manchmal Bevollmächtigung) bezeichnet man ein Dokument, mit dessen Hilfe ein Stellvertreter für Sie zu Behörden gehen kann. Wenn Sie beispielsweise vereist oder erkrankt sind, kann das wichtig sein. Die alltäglichsten Formen sind beispielsweise die Postvollmacht, damit jemand anderes Ihre Sendungen entgegennehmen darf, oder die Vollmacht für die Steuererklärung, die Sie einem Steuerberater erteilen.
Es gibt dabei verschiedene Arten:
In manchen Fällen sehen Behörden von einer Vollmacht ab, wenn ihnen die Familienmitglieder oder Angestellten beispielsweise persönlich bekannt sind.
Grundsätzlich kann das jeder tun. Stellvertreter werden kann jede volljährige natürliche Person oder auch eine juristische Person.
Wer allerdings einen Reisepass oder eine Strafregisterbescheinigung braucht, muss persönlich kommen. Auch eine Heirat ist nur in persona möglich. Ausnahmefälle, in denen ein Notar oder Rechtsanwalt vertritt, gibt es aber je nach Ermessensspielraum.
Sie können von Fall zu Fall entscheiden, über welchen Zeitraum die Vollmacht gültig sein soll. Auch den Gültigkeitsbereich können Sie individuell in Ihrer Vollmacht vermerken.
Wichtig: Sie endet normalerweise mit dem Tod oder mit dem Widerruf beziehungsweise Ablaufdatum. Sie müssen es also unbedingt vermerken, wenn die Vollmacht über den Tod hinaus gültig sein soll.
Stellen Sie eine einfache Vollmacht aus, damit ein bestimmter Behördengang von einem Verwandten oder Mitarbeiter unternommen werden kann, ist Ihr Aufenthaltsort nicht relevant. Sie müssen sie nicht extra registrieren oder zertifizieren lassen.
Anders ist das bei Vollmachten, die eine notarielle Beglaubigung brauchen: Diese lassen Sie im anderen Land einer Legalisation unterziehen. Damit sind die Echtheit und die formale Korrektheit bestätigt. Dieser Vorgang funktioniert jeweils in beide Richtungen - also für österreichische Unterlagen im Ausland und auch andersherum.
In einigen EU-Staaten sind Vollmachten aus anderen Ländern ohne Mehraufwand gültig, darunter Deutschland, Italien und Frankreich.
Sie können problemlos ein universelles Vollmachtmuster verwenden und schreiben die entsprechenden Informationen einfach dazu. Sie können im Web aber auch eine speziellere Vorlage für Ihren spezifischen Anlass finden.
Grundsätzlich muss eine Vollmacht keine festgelegte Form haben, sie muss aber in der Regel schriftlich erfolgen. Mündlich gilt sie nur, wenn sie vor Ort bei der Behörde ausgesprochen wird, hierzu gibt es dann einen Aktenvermerk. Die dritte Option ist der Vollmachten-Service online, sofern der Bevollmächtigte eine Handysignatur oder Bürgerkarte besitzt.
Zu den vermerkten Informationen sollte gehören:
Optional kann die Vollmacht notariell beglaubigt werden. Das bietet sich bei besonders wichtigen oder langfristigen Vollmachen an. In jedem Fall heben Sie bitte die Abschrift besonders gut auf.
Sie benötigen nur die aufgesetzte Vollmacht. Für notarielle Beglaubigungen brauchen Sie einen Lichtbildausweis.
Handelt es sich um einen bestimmten Vorgang, einen Immobilienkauf beispielsweise, können Sie einen Anhang mit den zugehörigen Unterlagen beifügen. So ist genau ersichtlich, worum es in der Vollmacht geht.
Geht es um rechtliche Fragen, können Anwälte oder Notare Ihnen verlässliche Auskunft geben. Auch die zuständige Behörde für Ihren Vorgang steht zur Verfügung. Zum Vollmachten-Service können Sie das Stammzahlenregister kontaktieren.
Sie können eine Vollmacht ausstellen, damit eine andere Person für Sie Behördengänge erledigen kann. Das ist bis auf wenige Ausnahmen bei allen Angelegenheiten möglich. Die Vollmacht kann dabei für eine Sache allein, für mehrere Geschäfte oder generell gelten.
Achten Sie darauf, dass alle wichtigen Informationen zur Wirksamkeit und Gültigkeit enthalten sind. Erkundigen Sie sich bitte auch, ob eine einfache Unterschrift reicht oder ein Notar hinzugezogen werden muss, wie beispielsweise bei Grundbuchänderungen.