In der Zeit direkt vor und nach ihrer Entbindung stehen Frauen in Österreich unter dem Mutterschutz. Während dieser Zeit gilt für sie ein Beschäftigungsverbot zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz ihres Kindes. Während des Mutterschutzes erhalten Frauen das Mutterschaftsgeld als Entgeltersatzleistung. Wie Sie das Mutterschaftsgeld beantragen können, wie hoch die Leistung ist und wie lange Sie sie bekommen, erfahren Sie in unserem Blogartikel.
Mutterschaftsgeld (auch Wochengeld genannt) stellt in Österreich eine Entgeltersatzleistung für werdende Mütter dar. Es kompensiert das Gehalt, das aufgrund des Beschäftigungsverbotes des Mutterschutzes entfällt. Wochengeld wird von der zuständigen Krankenversicherung ausgezahlt.
Jede schwangere Frau in Österreich hat unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit einen Anspruch auch Wochengeld, wenn eine der folgenden Bedingungen gegeben ist:
Wenn Sie selbstständig erwerbstätig oder Bäuerin sind, bekommen Sie anstatt des Wochengeldes Betriebshilfe als Sachleistung. Das bedeutet, dass ein Betriebshelfer unaufschiebbare Arbeiten in Ihrem Betrieb übernimmt, während Sie unter Mutterschutz stehen.
Wenn die Betriebshilfe nicht gewährt wird, bekommen Sie eventuell stattdessen das Mutterschaftsgeld ausgezahlt. Dies kommt vor allem bei Neuen Selbstständigen ohne Gewerbeausübung vor.
Wie viel Wochengeld Sie bekommen, hängt einerseits von Ihrem Beschäftigungsverhältnis und andererseits von Ihrem bisherigen Einkommen ab.
Unselbstständig erwerbstätige Frauen bekommen 100% ihres Nettolohnes der vergangenen drei Monate ausgezahlt. Dazu kommen noch Zuschläge für Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Auch bei freien Dienstnehmerinnen ist die Höhe des Wochengeldes von ihrem bisherigen Einkommen abhängig.
Selbstständige bekommen dagegen einen Pauschalbetrag von 61,25 € pro Tag und geringfügig beschäftigte Selbstversicherte erhalten 10,35 € pro Tag. Diese Beträge gelten für das Jahr 2023 und werden laufend angepasst.
Wenn Sie vor dem Mutterschutz Arbeitslosengeld bezogen haben, so bekommen Sie nun Wochengeld in der Höhe von 180% der bisher bezogenen Leistung.
Sie können auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, wenn Sie bereits Kinderbetreuungsgeld für ein anderes Kind beziehen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie auch bereits für das Kind Wochengeld erhalten haben, für das Sie nun Kinderbetreuungsgeld bekommen.
Ihre Ansprüche auf Kinderbetreuungsgeld und Wochengeld müssen sich dabei mindestens einen Tag überlappen. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes entspricht der bisherigen Höhe des Kinderbetreuungsgeldes.
Das Mutterschaftsgeld ist für alle Bezieherinnen steuerfrei.
Das Mutterschaftsgeld wird in der Regel ab acht Wochen vor Ihrem Geburtstermin und bis acht Wochen nach der Entbindung ausgezahlt. Bei einer Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder einem Kaiserschnitt verlängert sich der Anspruch auf Wochengeld nach der Entbindung auf 12 Wochen.
Aus gewissen medizinischen Gründen kann Ihr Arzt oder Ihre Ärztin ein vorgezogenes Beschäftigungsverbot anordnen. In diesem Fall setzt der Mutterschutz bereits früher ein und wird individuell festgelegt. Das kann unter anderem aus folgenden Gründen der Fall sein:
Die Frist des Mutterschutzes beginnt acht Wochen vor dem Geburtstermin, der von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin berechnet wird. Sollte die Entbindung früher als angenommen stattfinden, so verkürzt sich dadurch die Bezugsdauer des Wochengeldes vor der Geburt.
In diesem Fall verlängert sich Ihr Anspruch auf Wochengeld nach der Geburt um die Anspruchsdauer, die vor der Geburt entfällt (maximal auf 16 Wochen nach der Geburt).
Sollten Sie später als erwartet entbinden, so wird der Bezug von Mutterschaftsgeld nach der Entbindung jedoch nicht verkürzt.
Das Wochengeld können Sie ab Beginn der achten Woche vor Ihrem Geburtstermin bei Ihrer zuständigen Krankenversicherung beantragen. Für Angestellte sind die Österreichischen Gesundheitskassen (ÖGK) zuständig, für Selbstständige die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS).
Folgende Unterlagen müssen Sie bei einem Antrag auf Wochengeld vor der Geburt persönlich oder per Post vorlegen:
Zusätzlich benötigen Sie folgende Dokumente für den Antrag auf Mutterschutz nach der Geburt:
Bei der Antragstellung fallen keine Kosten für Sie an.
Das Wochengeld wird für jeden Monat, in dem ein Anspruch besteht, rückwirkend ausbezahlt. Sie erhalten die Leistung bis die Anspruchsdauer von acht bzw. zwölf Wochen nach der Entbindung endet. Danach haben Sie einen Anspruch auf Familienbeihilfe.
Während des Mutterschutzes haben Sie einen Anspruch auf Wochengeld als Entgeltersatzleistung von Ihrer Krankenversicherung. Der Anspruch beginnt in der Regel acht Wochen vor der Entbindung und endet acht Wochen danach.
Die Höhe wird nach Ihrem Beschäftigungsverhältnis und Ihrem bisherigen Nettoeinkommen berechnet. Einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben Angestellte, freie Dienstnehmerinnen, Bezieherinnen von Leistungen der Arbeitslosenversicherung oder Kinderbetreuungsgeld und unter gewissen Umständen Selbstständige.