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So werden Sie Mitglied: Begünstigte Behinderte erhalten in Österreich Vorteile

Sie sind von Geburt an behindert oder haben durch unglückliche Umstände im Laufe Ihres Lebens eine Behinderung erworben? Eine Behinderung kann manchmal mit massiven Einschränkungen und Nachteilen einhergehen. Da wir sie gerne unterstützen wollen, haben wir hier zusammengetragen, welche Ausweichmöglichkeit Ihnen in Österreich zur Verfügung gestellt werden.

So werden Sie Mitglied: Begünstigte Behinderte erhalten in Österreich Vorteile

Was ist ein begünstigter Behinderter?

Begünstigte Behinderte bezeichnet Menschen, die unter dem österreichischen Bundesgesetz bestimmte Vorteile erhalten um ihre Beeinträchtigung als behinderte Personen zumindest teilweise auszugleichen. Darunter fallen Sie in Österreich ab einer Behinderung von mindestens 50 Prozent. Begünstigt werden können Sie als Unionsbürger, österreichischer Staatsbürger, aber eben auch als Flüchtling, wenn Ihnen Asyl gewährt wurde, oder als Drittstaatsangehöriger mit Aufenthaltsberechtigung und Arbeit in Österreich.

Warum es wichtig ist, zu dieser Gruppe zu gehören

Wenn Ihnen dieser Status zusteht, sollten Sie diesen auf jeden Fall beantragen. Die Vorteile, die Sie dadurch erhalten sind nicht außer Acht zu lassen, da sie Ihnen den Weg zu einer Beschäftigung und das Absolvieren der Beschäftigung erleichtern. Sie profitieren zum Beispiel von einem erhöhten Kündigungsschutz, Schutz vor Entgeltkürzung und von gezielten Förderungen im Beruf. Und schon ab einer Behinderung von 25% können Sie einen Lohnsteuerfreibetrag beim Finanzamt beantragen. Auch eine Fahrpreisermäßigung können Sie je nach Grad erhalten. Sie können sich also unter Umständen viele Ausgaben ersparen. Zudem können Sie Zusatzurlaub erhalten, wenn ihr Vertrag dies zulässt.

Wenn Sie denken, dass Sie unter diesen Bedingungen niemand anstellen möchte, dann sollten Sie wissen, dass Unternehmen ebenfalls Vorteile erhalten, wenn sie begünstigte Behinderte anstellen. Sie profitieren von:

  • • weniger oder keine zu zahlender Ausgleichstaxe
  • • Prämien für die Ausbildung von Behinderten
  • • Steuervergünstigungen
  • • kostenlosen Assistenzleistungen

Wer kann einen Antrag stellen?

Einen Antrag kann jede Person stellen, die eine Behinderung hat. Voraussetzung ist, dass Sie nachweisen können, Unionsbürger, Staatsbürger, Asylant oder Drittstaatsangehöriger mit Aufenthaltsberechtigung und Arbeit in Österreich zu sein. Als Nachweis für eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung als Drittstaatsangehöriger gelten:

  • • Rot-Weiß-Rot-Karte
  • • Rot-Weiß-Rot-Karte plus
  • • Blaue Karte EU
  • • Aufenthaltsbewilligung für Künstler
  • • Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“
  • • Daueraufenthalt Familienangehöriger
  • • Daueraufenthalt EU

Als Voraussetzung genügt es jedoch nicht, wenn Sie Schüler oder Student sind oder eine Pension erhalten und nicht mehr in Beschäftigung stehen.

welche Voraussetzungen und Unterlagen sind erforderlich

Sie brauchen für den Antrag lediglich den Nachweis über ihre Staatsbürgerschaft, Personalausweis oder Reisepass oder einen Nachweis, dass sie Flüchtling sind oder einen Aufenthaltstitel haben. Weiterhin benötigen Sie ein Antragsformular, sowie ihre bisherigen ärztlichen Befunde, Gutachten und Atteste. Auch Renten-,Pflegegeld- oder Pensionsbescheide müssen beigelegt werden. Weiteres können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Bitte beachten Sie: Kosten, die bei der Beschaffung der Unterlagen entstehen, müssen Sie zunächst selbst tragen.

Wo und wie stellt man einen Antrag?

Das Antragsformular zur Feststellung für begünstigte Behinderte finden Sie auf den Seiten des Sozialministeriums. Dieses senden Sie ausgefüllt und mit allen Unterlagen an die zentrale Poststelle des Sozialministeriumservice in Oberösterreich.

Wenn Sie den Antrag gestellt haben, erfolgt eine Feststellung Ihres Behinderungsgrades durch einen ärztlichen Sachverständiger. Dieser wird vom Sozialministerium gestellt und entscheidet, ob ihre Einstufung auf Basis ihrer ärztlichen Unterlagen erfolgen kann oder ob Sie vorgeladen werden müssen. Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, erhalten Sie einen Bescheid darüber.

Welche Kosten fallen bei der Beantragung des Status als Begünstigter Behinderter an

Die anfallenden Kosten können nicht genau benannt werden, da für den Antrag selbst keine Kosten entstehen. Allerdings können individuelle Kosten für Befunde und Atteste anfallen, die sich im Vorhinein nicht abschätzen lassen. Dafür sprechen Sie am besten mit Ihrem behandelnden Arzt.

Mit welchen Bearbeitungszeiten muss man rechnen?

Eine genaue Zeitangabe gibt es nicht, da das Aufkommen an Unterlagen, die geprüft werden müssen je nach Fall stark abweichen kann. Sie müssen aber mit einer Wartezeit von mehreren Wochen, unter Umständen von mehreren Monaten, rechnen.

Jetzt wissen Sie

Sie haben eine Behinderung und überlegen, ob Sie den Status als begünstigter Behinderter beantragen sollten? Dann sammeln Sie zunächst einmal alle Unterlagen zusammen und informieren Sie sich auf den Seiten des Sozialministeriums. Wenn der Entschluss einmal gefasst ist, brauchen Sie nur noch das Antragsformular auszufüllen und abzuschicken. Haben Sie keine Scheu und nutzen Sie die Unterstützung, die Ihnen der Staat Österreich bietet.